Blasenbildung an den Händen nach Maniküre

in einem Nagelstudio

Elise Langer, Beate Weidenthaler-Barth, Kerstin Steinbrink

Hautklinik der Universitätsmedizin Mainz, Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Anamnese
Eine 29-jährige Patientin stellte sich erstmals in unserer Ambulanz vor. Die Anamnese ergab, dass sie sieben Monate zuvor eine Maniküre in einem Nagelstudio hatte durchführen lassen. Die Nägel beider Hände wurden während der „Nagelmodellage“ mit verschiedenen Externa behandelt. Zum Aushärten der Acrylate wurden die Hände anschließend unter eine UV-Lampe gelegt. Nach der Behandlung bildeten sich Bullae an den Finger- und Handrücken beidseits. Die Haut an den Hand- und Finger-Innenseiten zeigte einen unauffälligen Befund. In einer Hautarztpraxis initiierte man ohne weitere Abklärung unter der Verdachtsdiagnose eines Handekzems eine PUVA-Therapie, worunter sich der bestehende Befund weiter verschlechterte. Die Patientin hatte keine bekannten Grunderkrankungen. Medikamente wurden, außer einer östrogenhaltigen Antibabypille, nicht eingenommen. Sie gab an, regelmäßig Alkohol in Form von 1–2 Gläsern Wein pro Tag zu konsumieren.


Hautbefund
Klinisch fanden sich an den Hand- und Fingerrücken Bullae mit praller Decke und serösem Inhalt neben hämorrhagischen Krusten und Erosionen (Abbildung 1 a). Auffällig waren außerdem eine neu aufgetretene ausgeprägte Hypertrichose der Wangen und dichte Augenbrauen (Abbildung 1 b).


Weiterführende Diagnostik
Laborchemisch wurden erhöhte Lebertransaminasen gemessen. Eine Hepatitis-Infektion, zum Beispiel durch das Hepatitis- C-Virus, wurde serologisch ausgeschlossen. Die Ferritin- Werte waren bei normwertigem Eisen-Spiegel überhöht. Zum Ausschluss eines pathologischen Prozesses der Leber ergab eine geringgradige panlobuläre Entzündung ohne nachweisbare Hämosiderose.


Histologie und Immunfluoreszenz
Ein vom Fingerrücken des rechten Zeigefingers entnommenes Hautbioptat zeigte eine subepidermale Blase bei intakten dermalen Papillenspitzen und weitgehend fehlenden entzündlichen Infi ltraten (Abbildung 2 ). Da die direkte und indirekte Immunfl uoreszenz negativ ausfi elen, konnte eine bullöse Autoimmundermatose, einschließlich einer Epidermolysis bullosa acquisita mit Antikörpern gegen Kollagen VII, nicht nachgewiesen werden.

 

>> zur Diagnose