Steuerrecht für Praxisgründer
18. Juli 2017
Wer schon beim privaten Einkommensteuernachweis ins Schwitzen gerät, der weiß einen Profi zu schätzen, wenn es an das Thema Niederlassung geht. Hier gelten plötzlich andere Regeln, ein kleiner Fehler, ein Versäumnis kann zu weitreichenden Konsequenzen für die eigene Existenz führen. JuDerm hat sich mit Dr. Florian Müller-Kröncke und seinem Partner Carsten O. Lobert von den "Doctores", einer auf medizinische Dienstleistungen spezialisierten Steuerberatungsgesellschaft zum Interview getroffen und genau nachgefragt, worauf bei einer Niederlassung zu achten ist und warum ein guter Steuerberater hier das A und O sein kann.
JuDerm: Herr Müller-Kröncke und Herr Lobert, Sie haben sich als Steuerberater auf medizinische Berufe und Niederlassungen spezialisiert. Warum? Ist das so anders, als andere Selbständigkeiten?
F. Müller-Kröncke: In der Betreuung medizinischer Berufe spielen inzwischen auch viele andere Rechtsgebiete neben dem Steuerrecht eine wichtige Rolle, z.B. das Sozialrecht mit Zulassungs- und Honorarrecht. In der ökonomischen, steuerberatenden und strategischen Betreuung von Mandanten ist eine seriöse Beratung ohne detaillierte Kenntnisse der angrenzenden Gebiete nicht seriös möglich. Man kann zum Beispiel keinen Praxiskauf beurteilen, wenn man sich mit dem Honorarrecht nicht auskennt. So können der Veräußerer und der Erwerber sehr unterschiedliche QZV-Abrechnungsgenehmigungen haben, die einen erheblichen Einfluss auf die Rentabilität der Praxis haben können. Auch die Abgrenzung von umsatzsteuerfreien zu umsatzsteuerpflichtigen Leistungen oder die Vermeidung von Gewerbesteuer sind am besten mit Hintergrundkenntnissen zu diskutieren. Insoweit ist eine Spezialisierung unbedingt notwendig. Mein Kollege Herr Lobert ist als Steuerberater und gleichzeitig selbständig als Rechtsanwalt zugelassen, so dass wir in diesem Bereich die überschneidenden Rechtsgebiete mit abdecken können. Gleichzeitig bin ich als Wirtschaftsprüfer berechtigt, Praxisbewertungsgutachten zu erstellen und als Gutachter bei Gericht aufzutreten.
JuDerm: Die Entscheidung zur Niederlassung beginnt nicht selten mit der Frage der Unternehmensform. Gibt es hier einen Standard für Mediziner? Welche Auswirkungen hätte eine ungünstig gewählte Form?
C. Lobert: Die meisten Mediziner lassen sich als Einzelunternehmen oder als GbR nieder. Es gibt aber inzwischen auch neue Möglichkeiten, die je nach Praxiskonzept sinnvoll sein können und auch wieder honorarrechtlich Vor- oder Nachteile haben können, so z.B. ein MVZ als GmbH.
JuDerm: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer... Das sind alles Begriffe, mit denen sich ein frisch Niedergelassener Arzt ab sofort dann auch auseinandersetzen muss, oder?
F. Müller-Kröncke: Zumindest die Einkommensteuer trifft jeden. Bei der Umsatzsteuer kommt es auf das Praxiskonzept und die medizinischen Leistungen an. Gewerbesteuer kann insbesondere bei Überlassungen von Geräten und Personal anfallen, lässt sich aber oft vermeiden.
JuDerm: Welche Leistungen bieten Sie in Ihrer Kanzlei an, um junge Mediziner auf dem Weg in die Niederlassung zu unterstützen und sie dann auch langfristig zu begleiten?
C. Lobert: In der ersten Phase ist die Investitions-, Finanz- und Ertragsplanung wichtig. Insbesondere bei der Investitionsplanung stellen sich schon viele wichtige Fragen: Welche Geräte brauche ich unbedingt? Welche Geräte rechnen sich? Wie kann ich teure Geräte auslasten? Wann amortisiert sich ein Gerät? Wie plane ich die steuerrechtlichen Abschreibungen so, dass ich keine Probleme mit der Kredittilgung bekomme? Nach der Beantwortung dieser wichtigen Fragen in der Investitionsphase sind gerade die ersten Jahre besonders kritisch. Wie optimiere ich meine Einnahmen? Kann ich Ausgaben vermindern? Ist die Einnahmenüberschussrechnung oder die Bilanzierung für mich günstiger? Was lege ich für die Steuer zurück? Wann werden die Steuern fällig? Hier bieten wir eine ganze Reihe von besonderen Auswertungen (Chefinfo mit allen wichtigen Zahlen inklusive Liquiditätsentwicklung quartalsweise auf einer Seite, Balkendiagramm mit Vergleich der letzten vier Jahre, halbjährige detaillierte Steuerhochrechnungen mit Zahlungsprognosen über das aktuelle Jahr und die nächsten zwei Jahre) an, mittels derer der Mediziner einen deutlich einfacheren Überblick über seine Zahlen bekommt als mit nur der klassischen DATEV-BWA.
JuDerm: Und was hebt Ihre Leistungen von denen anderer Steuerberater ab? Wir haben gesehen, es gibt sogar eine App...
F. Müller-Kröncke: Wir versuchen, immer auch neue technische Möglichkeiten im Sinne der Mandanten zu nutzen. Mit der App, die zunächst eine fingertaugliche Homepage ist, stellen wir den Mandanten unsere regelmäßigen Newsletter zur Verfügung und können dem Mandanten auch, wenn er es wünscht, seine Auswertungen individuell in einem verschlüsselten Fach ablegen, so dass er diese über IOS- oder Android-Geräte immer griffbereit hat. So spart sich der Mediziner die Ablage des ganzen Papiers und ist näher an seinen Zahlen. Unser Büro ist technisch auf dem neuesten Stand. Unsere Akten werden nur noch elektronisch geführt und wir nutzen auch die Möglichkeit der Onlinebuchhaltung über DATEV intensiv. Damit kann der Mediziner alle Belege elektronisch archivieren und wir verknüpfen die Belege mit den einzelnen Buchungen. Ruft der Mediziner dann in "Unternehmen-Online" von der DATEV seine Buchhaltung ab, kann er z.B. auf dem Konto 4260 (Instandhaltung betrieblicher Räume) auf eine ihm unverständliche Buchung klicken und es wird ihm direkt z.B. der Beleg des Fliesenlegers angezeigt. So entsteht ein viel besserer Zugang des Mediziners zu seinen eigenen Zahlen.
JuDerm: Wie kann man Sie am besten erreichen, um ganz konkrete Fragen zu besprechen?
C. Lobert: Sie erreichen uns klassisch über Telefon 030 / 766912-0 oder Telefax 030 766912-40 ebenso wie per Email mail(at)doctores.de. Im Internet sind wir über www.doctores.de zu finden.