Prävention von Hautkrebs
12. November 2021
Aktualisierung S3-Leitlinie „Prävention von Hautkrebs“
Kurzzusammenfassung: Aktualisierung S3-Leitlinie „Prävention von Hautkrebs“
Unter Federführung der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention e. V. (ADP) und der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie e. V. (ADB) wurde die S3-Leitlinie Hautkrebsprävention (AWMF-Registernummer 032/052OL, Koordinatoren: Prof. Dr. E. Breitbart & Prof. Dr. A. Bauer, gefördert im Rahmen des onkologischen Leitlinienprogramms) im Jahr 2021 in einer komplett aktualisierten und an vielen Stellen ergänzten neuen Version veröffentlicht. Im Rahmen der Aktualisierung wurden unter Beteiligung von 44 Fachgesellschaften in den Bereichen der Primär- und Sekundärprävention 61 neue Empfehlungen aufgenommen und 43 weitere Empfehlungen modifiziert. Dabei wurden die Themenbereiche „Klimawandel und UV-Strahlung“ sowie „Berufsbedingter Hautkrebs“ erstmalig intensiv bearbeitet.
Im Bereich der Primären Prävention ist insbesondere die Fragestellung zum Zusammenhang der Solariennutzung und des Hautkrebsrisikos hervorzuheben. Neue Metaanalysen und Primärstudie zum Zusammenhang der Solariennutzung mit dem Malignen Melanom und dem Basalzellkarzinom wurden im Rahmen von systematischen Recherchen identifiziert und eine starke evidenzbasierte Empfehlung zur Vermeidung von Solarien ausgesprochen werden. Darüber hinaus enthält die Leitlinie evidenzbasierte Empfehlungen zur Gestaltung und Effektivität von primärpräventiven Maßnahmen, die für zukünftige Präventionsausrichtungen relevant sind. Dazu gehören wissens-, verhaltens- und verhältnisbezogene Maßnahmen und Interventionen für spezifische Zielgruppen.
Es wird auf Grundlage der vorhandenen Evidenz von der Leitliniengruppe empfohlen (Empfehlungsgrad B), ein Hautkrebs-Screening anzubieten. Allerdings kommt die Leitliniengruppe auch zu der Erkenntnis, dass die aktuell verfügbare Evidenz zur Wirksamkeit des bundesweiten Hautkrebs-Screenings unzureichend ist und es bedeutsam ist, weitere Forschung durchzuführen. Vor dem Hintergrund einer systematischen Literatursuche und -bewertung wurde geschlussfolgert, dass verschiedene Maßnahmen des Hautkrebsscreenings basierend auf internationaler Evidenz als kosteneffektiv einzustufen sind.
Im Bereich Klimawandel und UV-Strahlung empfiehlt die Leitliniengruppe, dass Präventionsmaßnahmen Anpassungsstrategien an die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels zur Vorbeugung UV- und hitzebedingter Erkrankungen, insbesondere von Hautkrebs, im Fokus haben sollen. In diesem Zusammenhang ist es auch bedeutsam, im Rahmen von städtebaulicher und planerischer Maßnahmen bezogen auf den Schutz vor übermäßiger UV-Strahlung und Hitze, die Menschen in ihren Lebenswelten vor ungesunder und ungewollter Exposition zu schützen. Das erfordert, dass das Schutzangebot erhöht werden soll.
Zur Prävention des berufsbedingten Hautkrebses empfiehlt die Leitliniengruppe, dass bei Beschäftigte im Freien, die arbeitsbedingt einer intensiven UV-Strahlung ausgesetzt sind, gezielte technische, organisatorische und personenbezogene Schutz- und Präventionsmaßnahmen im Arbeitsalltag integriert werden sollen. Hierzu gehört z.B., dass Arbeitsplätze und Orte der Pausen einen Aufenthalt im Schatten bieten sollen und dass zur Minderung der UV-Exposition eine Organisation der Arbeitszeit inkl. der Pausen (z.B. Meiden von Außenarbeiten in der Mittagszeit) erfolgen soll.
Die Aktualisierung der S3-Leitlinie „Prävention von Hautkrebs“ soll von nun an in Form einer Living Guideline mit fortlaufender Gültigkeit durchgeführt werden.