Psoriasis vulgaris

Deutsche S3-Leitlinie zur Therapie der Psoriasis vulgaris

Aufbauend auf die europäische S3-Leitlinie wurde die deutsche S3-Leitlinie zur Therapie der Psoriasis vulgaris aktualisiert.

Basierend auf den Ergebnissen eines umfangreichen europäischen Konsensusprojektes aus dem Jahr 2011 definierte die Leitliniengruppe erneut eine mittelschwere bis schwere Psoriasis als das Vorliegen eines PASI >10 oder einer BSA >10 bei gleichzeitigem DLQI >10. Auch bei Vorhandensein von „Upgrade-Kriterien“ wie der Befall von Handflächen- und Fußsohlen, kann eine mittelschwere bis schwere Psoriasis diagnostiziert werden.1

Bei Patient*innen mit mittelschwerer bis schwerer Psoriasis wird die Einleitung einer systemischen Therapie empfohlen. Entsprechend des Wirtschaftlichkeitsgebotes wird in der Regel zunächst die Einleitung einer „konventionellen“ Therapie empfohlen. Wenn diese keinen ausreichenden Therapieerfolg erzielt, unverträglich oder kontraindiziert ist, wird die Einleitung eines Biologikums empfohlen. Bei Vorliegen einer Psoriasis, bei der konventionelle Therapien keinen ausreichenden Therapieerfolg erwarten lassen, kann direkt die Einleitung eines Biologikums mit „first line label“ empfohlen werden. Die gilt z.B. bei besonders schwerer Ausprägung (z.B. PASI >=20) oder rascher Verschlechterung oder schwere Beteiligung der Nägel oder des Genitalbereichs oder der Kopfhaut oder besonders hoher Beeinträchtigung der Lebensqualität (z.B. DLQI ≥15).            

Neu aufgenommen wurden in die Leitlinie die Wirkstoffe Brodalumab, Certolizumab pegol, Guselkumab, Ixekizumab, Risankizumab und Tildrakizumab. Die Anwendungshinweise wurden für diese Medikamente ergänzt und für alle systemischen Therapieoptionen überarbeitet und aktualisiert.

In besonderen klinischen Situationen, wie beispielsweise bei Vorhandensein relevanter Komorbidität oder einer Schwangerschaft stellt die neue Leitlinie umfassende Empfehlungen bezüglich der Wahl des Systemtherapeutikums bereit. Besonders hervorzuheben ist die nun gleichwertige Betrachtung der für Psoriasisarthritis zugelassenen IL 17 Antagonisten mit den bisher bevorzugten TNF alpha Antagonisten.

Beim gleichzeitigen Vorliegen chronisch entzündlicher Darmerkrankungen wird der Einsatz von TNF-alpha-Antagonisten oder Ustekinumab empfohlen. Il-17-Antagonisten können hingegen beim Vorliegen von chronisch entzündlichen Darmerkrankungen nicht empfohlen werden.  

Bei gleichzeitigem Bestehen einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz, demyelinisierender Erkrankungen oder einer latenten Tuberkulose wird der Einsatz von TNF-alpha-Blockern nicht empfohlen. Bei schwangeren Frauen wurde die bisherige Empfehlung für Ciclosporin zugunsten eines bevorzugten Einsatzes von Certolizumab pegol aufgegeben.

Neu ergänzt ist ein Kapitel zum Vorgehen bei Patienten mit positiven Ergebnissen im Interferon Gamma Release Assay bzw. bei der Hepatitis B und C Serologie. Neben dem Hinweis auf eine interdisziplinäre Zusammenarbeit, werden Hilfestellungen gegeben, wie bei welcher Befundkonstellation vorgegangen werden kann. So wird z.B. für Patient*Innen mit einer latenten Tuberkulose als übliche Vorgehensweise die Einleitung einer prophylaktischen Therapie mit Isoniazid 300 mg für 9 Monate oder Rifampicin 600 mg für 4 Monate empfohlen werden, wobei die Einleitung der antibiotischen Therapie einen Monat vor Beginn der immunosuppressiven Therapie erfolgt. Die Anwendung eines Tuberkulinhauttests wurde vollständig zugunsten des Interferon Gamma Release Assays verlassen. Zu den Erfordernissen eines Re-Screenings während der Biologika Behandlung oder nach einer längeren Unterbrechung und Wiederaufnahme der Therapie gibt die Leitlinien kein festes Zeitschema vor. Es sollen die Anamnese bzgl. Risikoexposition und die klinische Untersuchung des Patienten maßgeblich beachtet werden.

Reference

  1. Mrowietz U, Kragballe K, Reich K et al. Definition of treatment goals for moderate to severe psoriasis: a European consensus. Arch. Dermatol. Res. 2011; 303: 1-10.

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