Antikoagulantien und Thrombozytenaggregationshemmer
15. März 2021
S3-Leitlinie Umgang mit Antikoagulantien und Thrombozytenaggregationshemmern bei Operationen an der Haut
Die S3-Leitlinie zum Umgang mit Antikoagulantien und Thrombozytenaggregationshemmern bei Operationen an der Haut aus dem Jahr 2014 wurde aktualisiert.
Zum ersten Mal konnten Studiendaten für Phenprocoumon und nicht nur für Warfarin inkludiert werden. Außerdem wurde erstmalig explizit empfohlen, dass bei Eingriffen an der Haut eine Medikation mit Phenprocoumon weitergeführt werden soll. Weiterhin sollte bei Operationen mit höherem Risiko einer interventionspflichtigen postoperativen Blutung und einer positiven Blutungsanamnese bei Patient*innen, die mit Phenprocoumon behandelt werden, präoperativ eine Bestimmung des INR erfolgen. Liegt der INR oberhalb des therapeutischen Bereichs sollte die Operation nicht durchgeführt werden.
Der Empfehlungsgrad für das Verzichten auf das perioperative Bridging von Phenprocoumon mit Heparin wurde von „sollte nicht erfolgen“ auf „soll nicht erfolgen“ angehoben.
Es konnten keine Studien zum Umgang mit direkten oralen Antikoagulantien (DOAKs) identifiziert werden. Im Vergleich zur Vorversion der Leitlinie erfolgt hier eine Öffnung der Empfehlungen aufbauend auf den Erfahrungen der Expert*innen sowie auf dem Leitfaden der European Heart Rhythm Association. So sollte bei kleinflächigen Curettagen und Stanzbiopsien eine Medikation mit DOAKs weitergeführt werden. Bei allen anderen Eingriffen kann erwogen werden die Einnahme fortzuführen oder die Einnahme gemäß der Leitlinien-Schemata vorübergehend auszusetzen. Bei Operationen an der Haut mit höherem Risiko einer interventionspflichtigen postoperativen Blutung können für Patient*innen mit eingeschränkter Nierenfunktion längere Einnahmepausen erwogen werden.
Bei Eingriffen an der Haut soll eine Medikation mit Acetylsalicylsäure (ASS) weitergeführt werden. Allerdings kann bei einer höher dosierten Einnahme (>500mg ASS) innerhalb der letzten 72 h präoperativ erwogen werden, einen elektiven Eingriff an der Haut mit höherem Risiko einer interventionspflichtigen postoperativen Blutung zu verschieben. Clopidogrel sollte bei Eingriffen an der Haut nicht abgesetzt werden. Ebenso sollte bei nicht verschiebbaren Eingriffen an der Haut eine Medikation mit ASS und einem P2Y12-Rezeptor-Antagonisten (Clopidogrel, Ticagrelor, Prasugrel) weitergeführt werden. Liegt zusätzlich ein höheres Risiko einer interventionspflichtigen postoperativen Blutung vor, kann als neu hinzufügte Handlungsoption erwogen werden, ein angiologisches oder kardiologisches Konsil bezüglich der Möglichkeit eines Wechsels auf eine Monotherapie einzuholen. Die Leitliniengruppe senkt den Empfehlungsgrad für das Verschieben eines Eingriffes an der Haut bis zum Zeitpunkt des Umstellens auf eine Monomedikation von „sollte“ auf „kann erwogen werden“.