Todesschau - Natürlich, nicht-natürlich oder ungeklärt – das ist hier die Frage.

Nicht nur im KV Dienst, sondern auch im stationären Krankenhausalltag gehören Leben und Tod eng zusammen. Daher schreibt es nicht nur der Fortbildungskatalog vor, dass Dermatologen eine ärztliche Leichenschau durchführen müssen. Selbst per Gesetz ist bestimmt, dass jeder approbierte Arzt diese abhalten kann (mit Ausnahme von Fachpersonal bei einem Notarzteinsatz).
Doch ab wann ist  man eigentlich tot bzw. was definiert eine Leiche? Zumindest kein Skelett oder ein Körpergewicht unter 500 g.
Werden wir als Hautärzte also gerufen, um möglicherweise einen Tod zu diagnostizieren, gilt es zuerst die Identität festzustellen.
Sicherlich kennen wir außerdem aus dem Studium die sicheren Todeszeichen (wie Körperstarre, Fäulnis, Mumifizierung und ähnliches.) Kein Puls oder kein Bewusstsein – klar, das sind unsichere Todeszeichen.
Genau um solche Refresher ging es in der Fortbildung „Ärztliche Leichenschau“, die die KV Nordrhein auch für junge Assistenzärzte anbietet.
Dabei wird mit Sicherheit auch Bezug auf dermatologische Effloreszenzen genommen: wer kennt noch die fünf Kriterien für Totenflecken? Als kleine Erinnerung, es sind diese:

  1. Intensität
  2. Farbe
  3. Lokalisation
  4. Umlagerbarkeit
  5. Wegdrückbarkeit

Dabei entstehen diese Hauteinblutungen ca. 15 Minuten post mortem und lösen sich erst nach 2 bis 3 Tagen postmortem wieder auf.
Doch damit ist der Todeszeitpunkt nicht genau zu bestimmen. In der Regel entspricht die Todeszeit der Auffindungszeit.
Und genau diese gilt es nämlich auch in der Todesbescheinigung einzutragen.
Dieses Formular ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gegliedert. Und auch die inhaltlichen Aspekte, die einzutragen sind, differieren im Detail. Gleichermaßen müssen Ärzte aber hier zwischen einem nicht-natürlichem, einem natürlichem und einem ungeklärten Tod unterscheiden.
Denn: ein nicht-natürlicher oder ungeklärter Tod muss der Polizei gemeldet werden. Als Folge wird oft die Staatsanwaltschaft hinzugezogen, um den Leichnam in einer Obduktion genauer untersuchen zu können.

Zurück zum Thema: bei einem natürlichen Tod geht der Arzt davon aus, dass es keinen Nachweis einer schädlichen Fremdeinwirkung gab. So passt die Anamnese durch den Hausarzt beispielsweise zur Todesursache.
Bei einem (Verdacht auf) nicht natürlichen Tod geht man von einem durch außen einwirkenden Ereignis aus, dass folglich zum Tod führte. Hierzu können Unfälle, Suizide und Tötungsdelikte zählen.
Bleibt noch der ungeklärte Tod zu hinterfragen – oder eben auch nicht! Denn genau bei dieser Kategorie tappt der Arzt im Dunkeln. Es fehlt ihm eine eindeutige Todesursache. Er erkennt keinen klaren Zusammenhang zwischen dem Leichnam und einem medizinischen Grundleiden. Hier wird oft der plötzliche Kindstod als Beispiel genannt.

Eine Auffindungssituation, dem so mancher Kollege sicherlich mit Bauchschmerzen begegnen würde. Dabei wird im Seminar eine fachlich nüchterne Präsentation als Grundlage genutzt, um hier rechtliche Sicherheit zu vermitteln und trotzdem fallbezogen medizinische Grundlagen zu erklären. Eine richtige Leiche im Raum gibt es (Gott sei Dank) nicht, es werden Fallbilder aus der Forensik gezeigt.

Apropros Forensik, Pathologie und Obduktion (die sich in oben genanntem Sachverhalt anschließen würde) – wo liegt hier eigentlich der Unterschied? Bei einer klinisch pathologischen Obduktion wird die klinische Diagnose bestätigt. Eine forensische Obduktion hingegen wird bei Fremdverschulden durchgeführt.

Davor endet aber auch die ärztliche Leichenschau und unsere dermatologische Verantwortung. Auch unser Seminar (Link der KV WL in der Bio) war damit vorbei – und der Artikel ebenso!

Bleibt gesund und startet lebendig ins Jahr 2025!

 

Links:

www.akademie-wl.de/fortbildungskatalog/kategorien/kategorie/workshops-kurse-und-seminare/aerztliche-leichenschau-rechtliche-und-medizinische-grundlagen-671