Wechsel des Bundeslandes
3. August 2021
Da die WBOs sich nicht wesentlich unterscheiden und es inzwischen ein E-LogBuch gibt, ist dies kein Problem. Die Leistungen/Weiterbildungszeit, die in einem anderen Bundesland absolviert wurden und dort anerkannt werden würden, werden dann auch beim Wechsel im anderen Bundesland anerkannt. Hier ist es ratsam, gleich bei Wechsel dies mit der neuen zuständigen Ärztekammer zu besprechen und evtl. die Zeugnisse bzw. das LogBuch diesen einzusenden mit Bitte um Prüfung, damit nicht kurz vorm Facharzt Überraschungen warten.